Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Natalie Pampel & Sonja Trummel
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge ErwachseneNatalie Pampel & Sonja Trummel

Ablauf

Vor dem Beginn einer Psychotherapie finden ein Erstgespräch und bis zu 5 sogenannte probatorische Sitzungen statt. Im Rahmen dieser ersten Sitzungen wird die Notwendigkeit einer Psychotherapie überprüft und besprochen, welches Therapieverfahren geeignet ist. 

Zudem dienen die pobatorischen Sitzungen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. 

Im Anschluss daran wird ein gemeinsamer Therapievertrag geschlossen und die psychotherapeutische Behandlung wird bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. 

 

Für Kinder bis 14 Jahre gilt, dass nur die Eltern mit dem Sorgerecht für das Kind die psychotherapeutische Behandlung beantragen können. Haben beide Elternteile das Sorgerecht, so müssen auch beide Elternteile der psychotherapeutischen Behandlung zustimmen und den entsprechenden Antrag unterschreiben. 

Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt, dass sie selbst eine psychotherapeutische Behandlung beantragen können.

 

Nach der Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse  findet die Psychotherapie als Einzelsitzung zu verbindlich abgesprochenen Terminen ein bis zweimal pro Woche statt. Zusätzlich zu den Behandlungsstunden von Kindern und Jugendlichen werden regelmäßige therapiebegleitende Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen gehalten. 

Für den Behandlungserfolg ist das regelmäßige und pünktliche Erscheinen wichtig. 

Der Gesamtzeitraum für eine psychotherapeutische Behandlung ist orientiert an dem Störungsverlauf und den sich zeigenden Entwicklungspotenzialen. Sie kann daher nicht genau vorausgesagt werden. Durchschnittlich liegt die Gesamtdauer – auch abhängig von der wöchentlichen Stundenfrequenz – zwischen ein bis drei Jahren.

Die Behandlungsstunden beginnen in der Regel immer zur vollen Stunde und dauern 50 Minuten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen eventuell erst zum vereinbarten Termin die Praxistür öffnen können. Wir haben eine kleine Praxis ohne Sekretariat und möchten die laufenden Behandlungsstunden nicht frühzeitig unterbrechen.    

 

In unserer therapeutischen Arbeit unterliegen wir der Schweigepflicht. 

 

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen: 

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundvoraussetzung ist jedoch die Beantragung der Therapie in Form eines Therapieantrags der die Beschwerden und die Kriterien der seelischen Erkrankung aufzeigt und dem seitens der Krankenkasse zugestimmt wurde. Der Antrag wird am Ende der probatorischen Sitzungen erstellt. 

 

Private Krankenkassen: 

Hier gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Kasse. Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld ihre Krankenversicherung und erfragen Ihre Vertragsbedingungen. 

 
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Praxisgemeinschaft Pampel, Trummel